Archiv September 2022
23.09.2022
Und noch einer in Sachen Umgang
Die USF/UWG-Fraktion hatte der Verwaltung mitgeteilt, dass sie die Behandlung zweier Punkte der Ratssitzung im nichtöffentlichen Teil für nicht zulässig halte und gebeten, die Nichtöffentlichkeit zu begründen.
Von: Eugen Heinrich [mailto:e.heinrich@dokom.net]
Gesendet: Montag, 19. September 2022 09:02
An: 'sekretariat-buergermeister@menden.de' <sekretariat-buergermeister@menden.de>
Betreff: Ratssitzung 20.09.2022
Guten Morgen,
die Tagesordnungspunkte … D-10/2222/312 und … D-10/22/294 sollen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.
Ich halte dies nicht für zulässig und bitte daher, die Ihrerseits für notwendig erachtete Nichtöffentlichkeit zu begründen.
Es erfolgte keine Antwort.
Auch in der Ratssitzung kam keine Antwort.
Auf die Frage, warum die Verwaltung die Frage nicht beantworte kam als Begründung: Die Anfrage sei zu kurzfristig erfolgt.
Zur Nichtöffentlichkeit die nachstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen demokratisch legitimierter Gremien kommt Verfassungsrang zu.
BVerfGE 40, 296, 327: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich“.
Dazu weiter Kommentar Held, Winkel, Wansleben § 48 Er. 9.1:
„Wegen der allgemeinen staatsrechtlichen Bedeutung des Öffentlichkeitsgebotes für parlamentarische Gremien handelt es sich bei § 48 Abs. 2 Satz 1 GO um einen tragenden Grundsatz des Kommunalrechts.“
Erl. 10.4: „Wird für eine Angelegenheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, obwohl materiell kein Grund vorliegt, der den Ausschluss der Öffentlichkeit zu begründen vermag, so stellt dieser Fehler wegen der hohen kommunalrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Ratssitzungen einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich die Nichtigkeit des in nichtöffentlicher Sitzung beratenen und verabschiedeten Beschlusses nach sich zieht.“
Bei der Bedeutung, die der Öffentlichkeit von Beratungen beigemessen wird, ist es mehr als befremdlich, dass die Bitte um Begründung der nichtöffentlichen Behandlung der beiden o.g. Punkte die Verwaltung wegen der Kurzfristigkeit (zwei Arbeitstage!) überfordert.
Wenn dem Grundsatz der Öffentlichkeit Verfassungsrang zukommt, wäre zu erwarten, dass vor der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die nichtöffentliche Sitzung eine Begründung des Verwaltungsvorstandes vorliegt.
Die Tatsache, dass dem nicht so ist, überlassen wir ihrer Bewertung.
E. Heinrich
21.09.2022
Das ist Umgang der Verwaltung mit Ratsmitgliedern
Anfrage an die Verwaltung 01.08.2022:
„Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wie viele Ladenlokale mit welcher Nutzung nach dem o.g. Programm vermietet wurden, wie hoch der Zuschuss insgesamt pro Monat ist und welche Ladenlokale wieder leer stehen.“
Antwort der Verwaltung 17.08.2022
Bislang konnten 15 Mietverträge erfolgreich abgeschlossen werden.
Hiervon ist aufgrund einer Insolvenz ein Ladenlokal aktuell nicht mehr vermietet. Als Zwischennutzung wurden hier jedoch Kunstobjekte ausgestellt, die im Rahmen der „Schulkunstwochen“ und der „Suchtwochen“ entstanden sind.
Aktuell liegen weitere 6 konkretisierte Vermietungsprojekte vor, die bereits positiv bewertet wurden und perspektivisch im August / September
2022 finalisiert werden sollen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir konkretere, vertragliche Inhalte oder Mietsummen nicht nennen können.
Unsere Antwort 17.08.2022:
Dass einem Ratsmitglied "konkretere vertragliche Inhalte oder Mietsummen nicht genannt werden können", widerspricht ebenfalls dem genannten Beschluss. Ob diese Zahlen dann öffentlich gemacht werden dürfen, ist eine andere Frage, die auch noch zu klären wäre. Zudem habe ich lediglich danach gefragt, wie hoch der Zuschuss insgesamt pro Monat ist.
Ich möchte jetzt nicht weiter darauf eingehen, gehe aber davon aus, dass in der kommenden Sitzung alle Fragen beantwortet werden können.
Bauausschuss 08.09.2022, Top 19:
Vermietung von Ladenlokalen unter Verwendung von Fördermitteln aus dem
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW
Antrag zur Tagesordnung von Eugen Heinrich für die USF/UWG-Fraktion vom 16.08.2022, eingegangen am 16.08.2022
Keinerlei Auskunft darüber, wie viele Ladenlokale mit welcher Nutzung vermietet wurden und welche Ladenlokale wieder leer stehen.
Ratssitzung 20.09.2022 Top 4, öffentliche Sitzung, mündlicher Sachstandsbericht WSG Menden:
In einer Folie werden durch den Geschäftsführer der WSG alle Vermietungen dargestellt.
E. Heinrich
18.09.2022
Da war doch was!
17.09.2022:
Die WP möge mir verzeihen, dass ich ausnahmsweise mal ein Zitat aus dem Artikel poste: aber genau das hier ist das Problem der Mendener Innenstadt, das und das eigene Schlechtreden. Einzelhandel wird nicht mehr der Hauptschwerpunkt sein, eher Aufenthaltsqualität, daran müssen wir arbeiten.
Seit Jahren steht unser Vorschlag im Raum, aus der Fußgängerzone ein „Kaufhaus Innenstadt“ zu machen. (Archiv HP 29.08.2919, 02.02.2020, 14.10.2021)
Als letztes Beispiel unser Antrag vom 11.05.2021:
Da auch in der Arbeitskreissitzung Nordwall am 05.05.2021 keine konkreten Vorschläge bzgl. Nordwall/Konzept Innenstadt vorlagen, stellt die USF/UWG-Fraktion nachstehenden Antrag zu Beratung:
- Die Fußgängerzone wird zu einem Kaufhaus Innenstadt entwickelt.
- Auf dem Gelände Nordwall wird zusätzlich ein Parkdeck erstellt, das vom Nordwall aus in Richtung Gartenstraße befahren werden kann.
- Auf dem Gelände des Schlachthofes wird ein zusätzliches Pardecks erstellt, das über die obere Promenade befahren werden kann.
Die bisher bestehende Kleinteiligkeit der Geschäfte ist zu erhalten, aber nur im äußeren Erscheinungsbild.
Den Eigentümern der Lokalitäten soll die Möglichkeit gegeben werden, nebeneinanderliegende Lokale zu größeren Einheiten zu verbinden.
Große Einkaufszentren gibt es überall, sie sind beliebig und austauschbar, auch in ihren Angeboten.
Da Menden nicht gerade in der sonnenreichsten Gegend liegt, könnten Arkaden entlang der Schaufenster dazu beigetragen, Bummeln auch bei nicht gerade schönem Wetter zu ermöglichen.
Außengastronomie in diesen überdachten Bereichen täten ein Übriges zur Attraktivität.
Es würde der Eindruck eines offenen, aber gleichzeitig geschützt zugänglichen Kaufhauses über die gesamte Fußgängerzone entstehen.
So würde die Möglichkeit geschaffen, Alleinstellungsmerkmale für die Mendener Innenstadt zu schaffen, sowohl im äußeren Erscheinungsbild (Kleinteiligkeit) als auch im Angebot. Dieses sollte sich durch Hochpreisigkeit, Exklusivität und erstklassigen Service von Filialisten unterscheiden.
Zu überlegen wäre auch, das Interesse an Outdoorangeboten zu hinterfragen.
Da auch Käufer aus dem Umfeld geworben werden sollen, ist für ausreichende Parkmöglichkeiten zu sorgen. Daher der Vorschlag der zweiten Parkdecks.
Der Fahrradverkehr wird in Zukunft weiter zunehmen, insbesondere der Gebrauch von E-Bikes. Daher sind Standorte für Fahrräder mit der Einrichtung von Ladestationen mit in die Planung aufzunehmen.
In der Sitzung des Bauausschusses wurde beschlossen, dieses Thema nach den Sommerferien fraktionsübergreifend zu diskutieren.
In der Bauausschusssitzung am 04.11.2021 kam – nichts.
Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses v. 04.11.2021:
Sodann erläutert AM Heinrich seinen Antrag und verweist dabei auf die schriftlichen Ausführungen. Er stellt heraus, dass die Änderung des Käuferverhaltens und des Wunsches der Bürger besonders wichtig seien. Die Innenstadtfunktion habe sich geändert. In der Vergangenheit habe der Schwerpunkt im Einkauf selbst gelegen. Heute stünden die Aufenthaltsfunktion und die Begegnungsfunktion der Fußgängerzone im Vordergrund. Diese Aspekte seien der Hintergrund des Antrages.
Der Antrag wurde „im Hinblick auf die anstehende Sitzung des Arbeitskreises“ Nordwall“ (23.11.2021) verwiesen, u.a. an „die jeweils zuständigen Gremien.“
Und da kam – Nichts. Auch nicht vom Arbeitskreis Nordwall, Vorsitzender der Geschäftsführer der WSG.
Und jetzt?
Jetzt kommen die Begründungen aus dem Antrag der USF/UWG durch die Blume als eigene Erkenntnis des Geschäftsführers der WSG.
Das hat gedauert.
Es würde uns freuen, wenn die Fußgängerzone endlich in diese Richtung entwickelt würde.
E. Heinrich
12.09.2022
Das kann dauern
Menden, Dienstag, den 06.09.2022, der Haupt-und Finanzausschuss beschließt unter anderem, die Straßenbeleuchtung morgens und abends jeweils eine halbe Stunde früher aus-/später einzuschalten.
Passiert ist nichts.
Menden, Montag den 12.09.2022, 6.20 h.
Es ist schon taghell, die Straßenbeleuchtung ist noch voll in Betrieb.
Menden, Montag den 12.09.2022, 7.05 h. Die Straßenbeleuchtung wird ausgeschaltet.
E. Heinrich
09.09.2022
Die Zeiten ändern sich,
nicht aber, dass Anträge der USF im Sande verlaufen und dann Jahre später als Anträge anderer Fraktionen wieder auftauchen.
So hatte die USF unter „RA-8/11/020“, also in 2011, folgen Antrag gestellt:
In vielen Gemeinden unseres Landes gibt es mittlerweile Wohnmobilstellplätze. Diese bieten gegen eine kleine Gebühr einen Wasser- und Stromanschluss sowie die Möglichkeit zur Abfallbeseitigung. Dies fördert den Tourismus und kommt der immer mobileren Gesellschaft und der Generation 60+ entgegen.
Leider ist dies in Menden noch nicht der Fall. Daher regt die USF die Errichtung einiger Stellplätze im Stadtgebiet Menden an, z.B. am Huckenohlstadion.
Wir bitten im Weiterleitung in die entsprechenden Fachausschüsse.
Mit freundlichem Gruß
Stephan Rodde
Passiert ist bis heute – Nichts -.
Und siehe da, in der Bauausschusssitzung vom 08.09.2022 steht unter Punkt 17 der Antrag der SPD „Prüfung und Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen“.
Wir haben diesem Antrag selbstverständlich zugestimmt und sind gespannt, wie es jetzt weitergeht.
E. Heinrich
02.09.2022
Es geschehen noch Zeichen und Wunder,
leider aber nur eines.
Mit Schreiben vom 30.08.2022 hatte die USF/UWG-Fraktion nachfolgenden Antrag an den Bürgermeister geschickt (s. auch HP 29.08.2022):
„Neben der Energieeinsparung im Innenbereich (Senkung der Raumtemperaturen etc.) hält es die USF/UWG-Fraktion für erforderlich, auch im Außenbereich zu sparen.
Es ist nicht einsehbar, dass die Straßenbeleuchtung schon eingeschaltet wird/noch eingeschaltet bleibt, wenn es noch eine halbe Stunde taghell ist.
Die USF/UWG-Fraktion beantragt daher, die Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung um eine Stunde pro Tag zu verkürzen.
So würde die Energie für 365 Stunden Straßenbeleuchtung pro Jahr eingespart.“
Das Wunder:
Der WP ist zu entnehmen, dass die Straßenbeleuchtung jetzt morgens eine halbe Stunde früher ausgeschaltet und abends eine halbe Stunde später eingeschaltet werden soll.
Gewisse Ähnlichkeiten zu unserem Antrag sind zu erkennen.
Kein Wunder ist allerdings, dass die WP den o.g. Antrag nicht erwähnt.
Wir sind nichts Anderes gewohnt.
E. Heinrich