Archiv September 2024

30.09.2024

 

Der Oberlehrer für Kommunalpolitik hat wieder zugeschlagen

Es geht um die für Menden scheinbar existenziell notwendige  Rückholung der Stadtentwässerung in die Verwaltung.

Die Fakten:

Nach er Ankündigung des Kämmerers (die Stadtentwässerung Menden (SEM) gehört zu seinem Geschäftsbereich) werde an den Ruhrverband verkauft, haben zwei Mitarbeiter die SEM verlassen und sind in die Bauverwaltung gewechselt.

Der Betriebsleiter hat um seine Abberufung und Rückkehr in die Sachbearbeitung gebeten.

Das war Stand der Dinge in der letzten Ratssitzung.

Der Kämmerer hat dem Rat vorgeschlagen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung SEM aufzulösen und in die Bauverwaltung einzugliedern.

Die Leitung sollte der Leiter Tiefbau/Straßenbau übernehmen.

Das würde bedeuten, die gleichen Sachbearbeiter würden an einem nominal anderen Arbeitsplatz die gleiche Arbeit verrichten.

In beiden Varianten, SEM selbständig oder innerhalb er Bauverwaltung wäre die Leitung beim Leiter Tiefbau/Straßenbau.

Was also wäre in er Sache anders?

Das Firmenschild. Sonst nichts.

Aber nein. Schon wieder einmal kommt die Horrorversion: Wenn der Rat der Rückholung nicht zustimmt, gibt es ab 01.01.2025 keine Stadtentwässerung mehr in Menden.

So auch Hagemann in seinen Kommentaren:

„Die zwei Leutchen, die ab Neujahr noch da sind, können nicht mehr alle Kanäle schrubben.“

„Stattdessen, Bevölkerung, verstopfen jetzt dieselben Parteien, die diese Kanalnetz-Übertragung gerade abgelehnt haben, jetzt sogar die Lösung des städtischen Personalproblems“.

„… lassen den Abwasserbetrieb als Walking Dead weitertaumeln, statt die Aufgabe zurück ins Rathaus zu holen. Andere Lösungen bieten sie nicht an …“

Möge Hagemann in seiner unendlichen Weisheit einem unbedarften Ratsmitglied doch einmal erklären, warum mit den gleichen Mitarbeitern bei einer Leitung durch den für die Leitungsfunktion - und zwar nur für diese Funktion - ausgeliehenen Leiter Tiefbau/Straßenbau die Stadtentwässerung ab 01.01.2024 nicht mehr funktioniert.

Und diese Leitung dürfte nur vorübergehend an den Leiter Tiefbau/Straßenbau gehen, denn, davon gehen wir aus, hat dieser noch etwas anderes zu tun. Oder war er bisher nicht ausgelastet?

Über kurz oder lang würde also eine Leitung Stadtentwässerung notwendig werden.

Bangemachen gilt nicht.

Nicht erst jetzt „darf sich jede Wählerin und jeder Wähler fragen, ist das  objektive und fundierte Kommentierung?

E. Heinrich

P.S.:  Ein Mitarbeiter, der in die Verwaltung gewechselt ist, hat nach unseren Informationen die Befähigung zur Betriebsleitung.

Bei „Rückholung“ dieses Mitarbeiters als Betriebsleiter steht also einem Weiterbetrieb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung SEM nichts entgegen.

28.09.2024

 

So langsam reicht`s

WP 28.09.2024:

Die Uneinigkeit zwischen Kämmerer Uwe Siemonsmeier und der Ersten Beigeordneten Henni Krabbe könnte dafür sorgen, dass eine Nutzung der Rodenbergschule als Übergangsunterkunft zumindest nicht so reibungslos funktionieren könnte

Es ist nicht die Uneinigkeit zwischen Kämmerer u. der Ersten Beigeordneten.

Das ist die Eigenmächtigkeit des Kämmerers.

Der Rat hat ihm einen Tag vor der Sozialausschusssitzung deutlich gesagt, was er von seiner Weigerung, die Vorlage dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hält.

Trotzdem geht das Spielchen im Ausschuss weiter.

Wir haben zwar Meinungsfreiheit Deutschland. Die Meinung des Kämmerers  ist aber noch lange nicht Gesetz.

.„Das ist eine Missachtung des Ausschusses. Ich appelliere an den Verwaltungsvorstand, arbeitsfähig zu werden, damit wir es als Ausschuss bleiben. Tina Reers, Vorsitzende des Sozialausschusses“

Allein Kämmerer hat die Weitergabe an den Ausschuss verweigert, nicht der Verwaltungsvorstand.

Es handelt sich auch nicht um Geplänkel (Martina Reers a.a.O). Das ist u.E. ein Affront des Kämmerers, eine Entmündigung des Rates und der Ausschüsse. (s. Archiv 25.09.2024)

Es ist nicht das erste Mal, dass wir keine Drucksachen zu Themen bekommen“, moniert Robin Kroll (CDU). Dabei sei es eigentlich gang und gäbe, dass die Finanzabteilung im Zweifel ihre Bedenken in den Drucksachen äußert - und sie nicht gleich vollends blockiert.“

Die USF/UWG-Fraktion hatte dazu dezidiert Stellung genommen. (s.o.) 

Diese Stellungnahme ist auch der Lokalredaktion der WP zugegangen. Davon erfährt der Leser, wie gewohnt, wieder einmal nichts.

Noch einmal kurz zusammengefasst:

Der Kämmerer ist der Meinung, er wäre berechtigt, die Zustellung von Vorlagen an den zuständigen Ausschuss unterbinden.

Er entscheidet demnach darüber, was er Ausschuss und der Rat erfahren dürfen. Das ist nichts Anderes als Zensur.

E. Heinrich

26.09.2024

 

Es stand doch in der Zeitung

WP 21.09.2024: Neuer CDU-Vorschlag zum Nordwall

Ratsherr Hubert Schulte bezweifelt, dass Menden Parkhaus braucht. Raum für Urbanes Wohnen.

Und das kommt dabei raus.

Werbegemeinschaft: „Wohnraum oder Parkplätze? Diese Frage ist ein Schlag ins Gesicht der Händler in der Innenstadt“, …

IMW: „Die Nachricht, die wir am vergangenen Samstag, den 21. September, aus der Westfalenpost entnehmen mussten, hat uns zutiefst schockiert. Dort hieß es: „Menden braucht kein Parkhaus. Herr Schulte von der CDU stellte infrage, ob ein Parkhaus überhaupt notwendig sei.“

Vorab: Der Beschluss „urbanes Wohnen“ war der erste Beschluss i.S. Nordwall. Da haben wir von der Werbegemeinschaft und dem IMW nichts gehört!

Nun zu der m.E. falschen Behauptung, H. Schulte habe bezweifelt, dass Menden ein Parkhaus braucht.

Ich habe da eine geringfügig andere Erinnerung.

Herr Schulte hat darauf verwiesen, dass in Zusammengang mit notwendigen zusätzlichen Stellplätzen für das Gebäude Siepmann zu Beginn der Beratung „Stellplätze Siepmann“ aus der Verwaltung die Äußerung kam, dass diese nicht zwingend notwendig wären, es gäbe ringsum genug Parkmöglichkeiten. Und wenn dem so sei, lägen die für notwendig erachteten zusätzlichen Parkplätze zwischen Null und vierhundert. Eine genaue Bestimmung läge bis dato nicht vor.

In diesem Zusammenhang sagte Herr Schulte, dass sich vor diesem Hintergrund die Frage stelle, ob man ein teures Parkhaus benötige oder ob es nicht ausreiche, auf dem jetzigen unbefestigten Parkplatz mit der Zufahrt von der Gartenstraße befestigte Parkplätze einzurichten und ein weiteres Deck über die Zufahrt Nordwall zu errichten.

Dann könne zwischen Parkplatz/Parkdeck und Gartenstraße die mögliche Ausweisung „urbanes Wohnen“ geprüft werden.

So viel zu der Unterstellung, Hubert Schulte wollte kein Parkhaus, es sein Schlag ins Gesicht der Händler. Damit erwecken die Kritiker den Eindruck, es sei gemeint „keine Parkplätze“.

Dann wurde im Ausschuss die Frage gestellt, ob man im vorgeschlagenen Bebauungsplan das Planzeichen „Kerngebiet“ nicht durch „Urbanes Wohnen“ ersetzen könne. Und so hat Bauausschuss nach meiner Erinnerung einstimmig unter dem Vorsitz von Herrn Schnurbus beschlossen.

E. Heinrich

 

25.09.2024

 

Der Rat und die Ausschüsse werden entmündigt.

Die Fraktionsvorsitzenden wurden darüber informiert, dass eine Vorlage für den Ausschuss für soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit den Ausschussmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt werden kann, weil der Kämmerer sein Einverständnis dazu nicht gegeben habe.

Aus der Dienstanweisung:

Darüber hinaus hat der Stadtkämmerer dann im weiteren Verlauf entschieden, dass die Finanzabteilung und/oder der Immobilienservice Menden beteiligt werden müssen, wenn die finanziellen und personellen Auswirkungen den Haushalt bzw. Wirtschaftsplan betreffen. Es wurde dazu kommuniziert, dass erst wenn die Finanzabteilung die finanziellen Auswirkungen geprüft hat, die Vorlage für die Gremienmitglieder weiter freigegeben wird. Diese Entscheidung wurde anschließend technisch in Session so umgesetzt, dass Drucksachen dort nicht für die Gremienmitglieder hochgeladen werden können, wenn die Finanzabteilung bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass sie den finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Haushalt bzw. Wirtschaftsplan nicht zustimmt.

Dazu die Rechtsvorschrift, auf die sich der Kämmerer beruft:
83 GO NRW – Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

(1) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung soll jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

1. Gegen eine Beteiligung spricht nichts. Darum geht es auch nicht.

2. Die Deckung von überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlungen soll im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein.

Das war bisher immer möglich, indem ein entsprechender Deckungsvorschlag gemacht wurde. Unseres Wissens gilt immer noch das Gesamtdeckungsprinzip.

Dazu bedarf es aber eines Beschlusses der Politik. Und wenn die Politik nicht darüber beraten kann, weil es dem Kämmerer nicht passt, heißt das nichts anderes, als dass der Rat entmündigt wird.

Ob die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis kommt, „dass sie den finanziellen und personellen nicht zustimmt“, ist ohne Bedeutung.

Noch entscheidet der Rat und nicht der Kämmerer.

E. Heinrich

 

 

21.09.2024

 

WP: Büchereiumzug: Kanzlei stützt Position der Verwaltung

„Bürgermeister Dr. Roland Schröder als erklärter Umzugsbefürworter war stets der Ansicht, dass es das abschließende Votum am 24. September nicht braucht.“

Liest sich gut – für den Bürgermeister. Er kann ja durchaus der Meinung sein, dass man den Rat nicht braucht, es muss aber keineswegs richtig sein.

Zitat aus dem Gutachten Kapellmann:

Auf Grund des Umstandes und der Kürze der für die Prüfung zu Verfügung stehende Zeit handelt es sich bei der vorliegenden Stellungnahme um eine juristische Ersteinschätzungwelche bei Bedarf vertieft werden muss.

Wie aus der vorstehenden Sachverhaltsdarstellung hervorgeht, hat der Rat der Stadt Menden keinen ausdrücklichen Beschluss gefasst, in welchem der Umzug der Stadtbücherei in das zu errichtende Gebäude beschlossen wurde.

Ob durch irgendwelche Beschlüsse irgendeines Ausschuss oder durch  irgendeinen Beschluss des Rates der Umzug vom Rat implizit beschlossen wurde, ist daher irrelevant. (s.o.)

Es stellt sich vielmehr die Frage, warum der Bürgermeister sich mit Händen und Füßen gegen den klaren und notwendigen Beschluss des Rates in Sachen Umzug Bücherei wehrt.

E. Heinrich

16.09.2024

 

Man kann nur eines

WP: Buckelpiste lässt Wände wackeln. Bismarckstraße zu schlecht geflickt

Abgesehen davon, dass dies nicht die einzige Buckelpiste in Menden ist:

Man kann das Geld nur einmal ausgeben, entweder für Leuchtturmprojekte oder für Infrastruktur.

E. Heinrich

 

 

14.09.2024

 

Wir haben uns gewundert,

warum Hagemann ausnahmsweise über einen Antrag der US/UWG-Fraktion berichtet.

Hier der Antrag:

Menden, 10.07.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie der neuesten Erhebung zu entnehmen war, gibt es in Menden 1229 Wohnungsleerstande.

Diese Erhebung konnte u.W. keine Beachtung im

Wohnraumentwicklungskonzept Menden finden, da die Ergebnisse der Erhebung erst nach dem Beschluss im Ausschuss für Planen und Bauen öffentlich gemacht wurden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbringung von Flüchtlingen zu betrachten. Ehe Mittel für die Neubeschaffung von entsprechendem Wohnraum verausgabt werden, sollte die Möglichkeit der Anmietung von Wohnungen aus den Leerständen untersucht werden.

Aus diesen Gründen beantragt die USF/UWG-Fraktion die Beratung einer Zweckentfremdungssatzung gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 5 und Abs. 3 WohnStG NRW.

Und was macht Hagemann daraus?

-solle die Möglichkeit der Anmietung von leerstehenden Wohnungen über eine Zweckentfremdungssatzung untersucht werden.

Wir haben die Beratung beantragt und nicht die Untersuchung.

-Bürgermeister: Zahl der tatsächlichen Leerstände liegt viel niedriger

Woher hat der Bürgermeister die Zahlen? Die Erhebung ist also falsch? Warum hat der Bürgermeister das nicht bei Erscheinen der Erhebung gesagt?

-Selbst wenn jemand seine Wohnung aus welchen Gründen auch immer für eine Weile leerstehen lassen will, dann darf der das.“ Dr. Roland Schröder

Darum geht es nicht. Das sollte auch der Bürgermeister wissen. Wir haben auf § 12 Abs. 2 Ziff. 5 und Abs. 3 WohnStG verwiesen. Dort wird auf einen Leerstand von länger als sechs Monaten hingewiesen. Was also soll die belehrende irreführende Bemerkung?

-Wie die „Zweckentfremdung“ vom Gesetzgeber offenbar gemeint ist, googelte der Jurist Markus Kisler (Grüne) noch während der Sitzung, um sich dann zu Wort zu melden: „Das sieht hier so aus, als ginge es darum, dass die Stadt mit einer Satzung eingreifen kann, wenn eine Wohnung nicht zum Wohnen, sondern überwiegend zu gewerblichen oder beruflichen oder irgendwelchen anderen Zwecken genutzt oder überlassen wird. Das sage ich jetzt unter Vorbehalt. Aber sollte es so sein, dann wäre die Satzung mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen für uns eher keine Hilfe.“

Auch hier der Hinweis: Es geht um einen Leerstand von länger als sechs Monaten. (s.o.)

Nach Lesen des Artikels wundern wir uns allerdings nicht mehr.

E. Heinrich

 

 

12.09.2024

 

Jahre später

Es werden Erinnerungen wach.

14.10.2015

"die USF beantragt, die Aufgaben der o.g. Eigenbetriebe an die Stadtwerke Menden GmbH zu übertragen.

…  Die Aufgaben des MBB können von Privaten ausgeführt werden. Bei Beauftragung der Stadtwerke werden die einzelnen Leistungen nachgefragt und entsprechend abgerechnet. Das Betriebsgelände der Stadtwerke lässt es zu, den Betrieb MBB dort unterzubringen. Das Grundstück des MBB an der Westtangente kann vermarktet werden.

  Ebenso wie bei der Straßenbeleuchtung können bei der Übernahme SEM (Stadtentwässerung Menden) Synergieeffekte generiert werden. Zudem kann das Gebäude Westwall freigezogen und eventuell veräußert werden.

Der Antrag wurde, wie zu erwarten, abgeschmiert.

In der WP heute:

Abwasserbetrieb vor der Auflösung Personalnot ab Januar: Aufgabe geht an Stadt oder Stadtwerke. Die Zeit drängt

Bernd Haldorn, gestern, Jahre später: „Die Union werde der Rückführung des Kanalnetzes in die Obhut der Stadtverwaltung aber nicht zustimmen, solange nicht klar sei, ob nicht auch die Stadtwerke Menden als 100-prozentige Tochter der Stadt diese Aufgabe übernehmen könnten.“

Gewisse Ähnlichkeiten zu o.a. der USF sind vorhanden.

Dazu die Stadtverwaltung (wer immer das auch ist):

„Genau das, also eine Übertragung der Aufgaben auf die Stadtwerke Menden GmbH, hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben längst überprüft. Die Antwort: Da die Abwasserbeseitigung eine hoheitliche Aufgabe ist, dürfe es keine Übertragung auf ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen geben“ ..

„Bürgermeister Dr. Roland Schröder zeigt sich von diesen Aussagen „wirklich überrascht“. Die Stadt Menden habe bei ihren Recherchen erfahren, dass die Auslagerung der Abwasserbeseitigung bestenfalls an eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ erlaubt sei.“

Dazu: Deutsche Sprach sein schwere Sprach.

Es geht nicht um die Auslagerung der Stadtentwässerung, sondern um die Übertragung der Auftragsverwaltung Stadtentwässerung an die Stadtwerke Menden.

„Nun will man bis zur Ratssitzung am 24. September nochmals nachfragen, ob eine Übertragung an die Stadtwerke Menden nicht doch möglich ist.“

Das kann sich die Verwaltungsspitze sparen. Eine Übertragung der Stadtentwässerung ist nicht zulässig. Nur, darum geht es nicht.

Wir sind gespannt, was uns in der Ratssitzung erzählt wird.

E. Heinrich

11.09.2024

 

So kann man es auch sehen

Bernd Reichelt, ehemaliger Geschäftsführer der Stadtwerke Menden GmbH auf Facebook zu dem Bericht in der WP „Die WSG-Affäre: Ein Millionen-Projekt und viele Fragezeichen“:

„…Menschen und eine Stadt nachhaltig zu beschädigen –in Wort und Polemik – dies hast Du geschafft, lieber Tobias Schürmann

Der Prüfauftrag an das Rechnungsprüfungsamt „Auftrag zur Überprüfung der Vorgänge bei der WSG“ (Rat 23.04.2024) ist nach dieser Sichtweise auch eine „Beschädigung von Menschen und einer Stadt“.

Was sagt uns das für die Zukunft?

Lasst wen auch immer weiter wurschteln (gelinde gesagt). Der/die Wurschtler könnten sonst ja beschädigt werden und damit auch die Stadt.

Dass diese Wurschtler die Stadt nachhaltig schädigen, ist für Bernd Reichelt kein Thema.

E. Heinrich

07.09.2024

 

Große Schlagzeile: Alle wollen Nordwall-Parkhaus

Auch diejenigen, die das vormalige Parkhaus haben vergammeln lassen?

Für die Sanierung des damaligen Parkhauses waren Kosten in Höhe von 600.000 Euro angesetzt.

Das war angeblich zu viel des Guten. Drei Angebote, das Parkhaus zu kaufen, zu sanieren und weiter als Parkhaus zu betreiben, wurden abgelehnt, weil angeblich nach Europarecht eine europaweite Ausschreibung erforderlich war.

Da ergibt sich die Frage: Warum wurde nicht europaweit geschrieben?

-Glaubt man ernsthaft, dass eine Firma aus Frankreich oder sonst einem Land in Europa sich für ein Parkhaus in Menden interessiert hätte?

-Und selbst wenn welcher private Investor auch immer das Parkhaus betrieben hätte, was hätte dagegengesprochen? Wenn jetzt die Stadtwerke Menden GmbH im Zuge des geplanten Parkraummanagements alle nicht öffentlichen Parkplätze, insbesondere das neue Parkhaus am Nordwall, betreiben soll, ist der Rat auch in jeder Beziehung genauso außen vor.

Stattdessen wurde das Gelände Nordwall inklusive Parkhaus an die ITG verkauft, ohne europaweite Ausschreibung.

Das Parkhaus wurde abgerissen.

Es begannen ca. 15 Jahre Planung, elf Planungsvarianten wurden erarbeitet mit mehreren tausend Arbeitsstunden der Verwaltung.

Durch die Planungsunsicherheit bzgl. des Kaufhauses Nordwall wurden und werden auch heute (Gebäude Siepmann) mögliche Interessenten für Ladenlokale in der Fußgängerzone abgehalten. Man wusste (und weiß immer noch nicht) was im Bereich Nordwall an Geschäften geplant ist.

Und was kommt jetzt?

Ein neues Parkhaus muss her.

Der Bebauungsplan muss geändert werden. Das kostet Zeit und Arbeitsstunden der Verwaltung.

Das neue Parkhaus muss errichtet werden. Das kostet Zeit.

Und was passiert derweil in der Fußgängerzone? Nichts!

Aber wir haben wieder, nach ca. 20 Jahren (eine magische Zahl in Menden), wenn alles gut geht, ein von allen gewolltes Parkhaus.

Dolle Leistung.

E. Heinrich

 

01.09.2024

 

WP 31.08.2024

Die WSG-Affäre: Tristesse im Gewerbegebiet Hämmer.

Das ganze Ausmaß der Missstände in der Mendener WSG offenbart sich dem Aufsichtsrat erst gut einen Monat nach den ersten Vorwürfen gegen Tim Behrendt. Am 25. Oktober 2023 ist klar: Nicht nur der Führungsstil muss hinterfragt werden, auch die Vermarktung des Gewerbegebiets Hämmer II ist unter dem früheren WSG-Geschäftsführer praktisch zum Erliegen gekommen. 

Das las sich die Jahre über aber ganz anders.

Lobeshymnen ohne Ende. (auch von Bürgermeister u. Kämmerer!)

Eigenartig.

E. Heinrich